Die Voraussetzungen
Du bist mindestens 25 Jahre alt und besitzt Klasse B seit mindestens fünf Jahren.
Nach Schulung und Eintragung darfst Du Krafträder bis 125 cm³, 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg fahren, auch mit Beiwagen.
Fahrschule Christian Brinkmann · Mühlhausen
Du hast schon länger den Pkw-Führerschein und möchtest in Deutschland ein leichtes Motorrad fahren? B196 erweitert Deine Klasse B nach einer erfolgreichen Fahrerschulung.
Du bist mindestens 25 Jahre alt und besitzt Klasse B seit mindestens fünf Jahren.
Nach Schulung und Eintragung darfst Du Krafträder bis 125 cm³, 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg fahren, auch mit Beiwagen.
B196 gilt ausschließlich in Deutschland. Es ist eine Erweiterung der Klasse B und keine vollwertige Fahrerlaubnis A1.
Ein erleichterter Stufenaufstieg von B196 zu A2 ist nicht möglich. Wenn Du im Ausland fahren oder später aufsteigen möchtest, schau Dir A1 beziehungsweise die passende Motorradklasse an.
A1 und weitere Motorradklassen vergleichen →Vorgeschrieben sind mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten: vier Theorie und fünf Praxis. Das sind insgesamt mindestens 450 Minuten praktische Schulung, zum Beispiel fünf Termine à 90 oder zehn à 45 Minuten. In der Praxis gehören auch Überland- und Autobahninhalte dazu.
Die Schulung ersetzt keine A1-Prüfung und verwendet nicht pauschal deren Sonderfahrtenzahlen.
Wir bauen auf Deiner Verkehrserfahrung auf und konzentrieren uns auf das Neue: Balance, Blickführung, Bremsen und sicheres Fahren auf zwei Rädern. Wie Du mit dem Motorrad zurechtkommst, beurteilen wir während der fahrpraktischen Übungen. Der Mindestumfang ist kein Versprechen, dass jede Person damit auskommt.
Es gibt keine gesonderte Theorie- oder praktische Fahrerlaubnisprüfung. Für den erfolgreichen Abschluss musst Du die erforderlichen Fähigkeiten während der Schulung zeigen.
Mit der Bescheinigung beantragst Du die Eintragung bei der Fahrerlaubnisbehörde. Zwischen Schulungsabschluss und Eintragung darf höchstens ein Jahr liegen. Erst mit der eingetragenen Berechtigung darfst Du entsprechend fahren.
Relevant sind die B196-Fahrerschulung und die behördliche Eintragung. Gebühren für eine Fahrerlaubnisprüfung gehören zu diesem Weg nicht dazu.
Welche Preispositionen für Deine B196-Schulung gelten und ob Theorie separat berechnet wird, klären wir mit Dir vor Vertragsabschluss. Die praktische Schulung berechnen wir nach ihrem tatsächlichen Umfang und dem gültigen Fahrzeittarif.
Preispositionen und Zusatzkosten ansehen →Du kannst Dich direkt online anmelden. Wenn Du bei der Ausbildungswahl noch unsicher bist, klären wir Deine Fragen persönlich.