AM · Roller & Kleinkrafträder
Ab 15 Jahren; bis zum 16. Geburtstag nur im Inland.
Roller und Mopeds (L1e-B): grundsätzlich bis 45 km/h, bei Verbrennungsmotoren bis 50 cm³ und bis 4 kW Nutzleistung beziehungsweise Nenndauerleistung bei Elektroantrieb.
Weitere AM-Fahrzeuge und ältere Modelle
AM umfasst außerdem bestimmte leichte drei- und vierrädrige Fahrzeuge. Bei älteren Fahrzeugen können Übergangsregeln gelten; maßgeblich sind die Fahrzeugpapiere.
Kein Vorbesitz nötig. In Klasse B ist AM eingeschlossen.
Theorie und Praxis mit beiden Prüfungen. Keine vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten oder feste Mindestzahl praktischer Übungsstunden.