Mit der Führerscheinklasse B sind Sie berechtigt, sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge zu fahren. Die Fahrprüfung wird in einem Schaltwagen abgelegt.
Mit der Führerscheinklasse B197 dürfen Sie ebenfalls beide Fahrzeugtypen fahren, auch wenn die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug erfolgt.
Mit der Führerscheinklasse B78 hingegen ist das Fahren ausschließlich auf Automatikfahrzeuge beschränkt.
Mit der Führerscheinklasse BE dürfen Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen bewegt werden, im Vergleich zu den 750 kg der Klasse B. Für den Erwerb ist lediglich eine praktische Prüfung erforderlich – eine zusätzliche Theorieprüfung ist nicht notwendig.
Alle Motorradklassen werden ab März/April 2025 angeboten.
Klasse B (Auto):
Klasse B197:
Klasse BE (Anhänger):
Klasse A (Motorrad):
Klasse A2:
Klasse A1:
Klasse AM (Roller):
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